Sehr geehrte Patient*innen,
anders als bei Ärzt*innen, die bei der Abrechnung gesetzlich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden sind, gibt es für Heilpraktik*innen keine verbindliche Gebührenordnung. Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktikerleistung durch die Kostenträger gibt es stattdessen das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Relevantesten habe ich für Selbstzahler hier aufgelistet. Mein Abrechnungsprogramm ist aber in der Lage die Kosten auf die jeweilige Krankenversicherung anzupassen.
Die Kosten für Heilpraktiker und Behandlung werden von den Krankenversicherungen nur nach entsprechender Zusatzversicherung gezahlt.
Laborkosten sind in den Leistungen nicht enthalten. Da ich aber auf eine gute Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten anstrebe versuche ich immer erst auf Leistungen zurückzugreifen, die in der Arztpraxis abgeklärt werden können. Sollten sie daher Laborergebnisse erhalten haben so können sie diese bitte zu ihrem Termin mitbringen.
Anamnesekosten sind je für eine Stunde
Die Behandlungskosten sind hier für 30 Minuten
Preise pro Einheit
Kosten Stuhlflora https://www.enterosan.de/leistungen/leistungsuebersicht.html
Anamnesekosten sind je für eine Stunde
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